Aus der Stadtratssitzung des Stadtrates der Stadt Westerburg am 17.05.2018

Durchführung der Schöffenwahl für die Wahlperiode 2019-2023

Für das Amt des Schöffen wurden von jeder Fraktion zwei Personen vorgeschlagen.

Von unserer Fraktion wurde Andreas Heinz und Ernst-Josef Kraft vorgeschlagen.

 

Beratung und Beschlussfassung über die kommunale Holzvermarktung ab dem 01.01.2019

Die derzeitige gemeinsame Vermarktung von Holz aus Kommunal- und Staatswäldern durch Landesforsten Rheinland-Pfalz kann – vor dem Hintergrund einer Kartellrechtsentscheidung das Land Baden-Württemberg betreffend – auch in Rheinland-Pfalz als Vertriebskartell gewertet werden.

Um etwaigen Schadenersatzforderungen der Holzindustrie vorzubeugen, hat sich das Land Rheinland-Pfalz entschieden, dass die gemeinsame Holzvermarktung mit Ablauf des Jahres 2018 beendet wird.

Ein gemeinsam durch eine Lenkungsgruppe des Landes Rheinland-Pfalz, des Gemeinde- und Städtebunds sowie des Waldbesitzerverbands Rheinland-Pfalz erarbeitetes Konzept sieht nunmehr vor, dass über das Land verteilt fünf voneinander unabhängige regionale Holzvermarktungsorganisationen gegründet werden sollen (siehe Anlage Karte). Dadurch soll sichergestellt werden, dass ein den kartellrechtlichen Vorgaben genügender dauerhafter Wettbewerb entsteht.

Zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs und insbesondere auch im Hinblick auf eine starke Marktposition gegenüber der Holzindustrie ist erforderlich, dass die jeweilige Organisation so groß wie (kartellrechtlich) möglich aufgestellt ist. Dies setzt eine jährlich zu vermarktende Menge bis ca. 250.000 Festmetern (FM) voraus.

Für den nördlichen Teil des Landes ist dabei vorgesehen, dass die Verbandsgemeinden der Landkreise Westerwald, Neuwied, Rhein-Lahn sowie Altenkirchen eine gemeinsame Organisation gründen (siehe auch beigefügte Karte/Kennzahlen). Ferner schlägt die Lenkungsgruppe vor, dass die zu gründende Organisation in der Rechtsform einer GmbH geführt werden soll. Für die Rechtsform der GmbH spricht neben der Beschränkung der Haftung auf das Stammkapital insbesondere eine hohe Flexibilität im Hinblick auf sich ändernde Marktsituationen sowie Steuerungsmöglichkeiten im Sinne der Kommunen durch die Verbandsgemeinden als Gesellschafter. Weiterer Vorteil der GmbH ist, dass Gesellschafter (ausschließlich bzw. mehrheitlich) Kommunen sind. Bei der Beauftragung der Gesellschaft zur Holzvermarktung handelt es sich damit vergaberechtlich um ein sogenanntes „In-House-Geschäft“.

 

Ein aufwändiges Vergabeverfahren wird folglich entbehrlich. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass die waldbesitzenden Kommunen über Beiräte in die Prozesse der GmbH eingebunden werden.

Der reine Prozess der Vermarktung des Holzes gehört gem. § 68 Abs. 1 und 5 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) zu den Verwaltungsgeschäften der Verbandsgemeinde, die diese namens und im Auftrag der Ortsgemeinden/Städte ausführen. Insofern sollen Gesellschafter der zu gründenden GmbH die teilnehmenden Verbandsgemeinden sein.

 

 

Reine Aufgabe der GmbH wird sein, das Holz namens und im Auftrag der Ortsgemeinden/Städte zu vermarkten. Die Erlöse aus dem Verkauf des Holzes fließen weiterhin unmittelbar in den Haushalt der jeweiligen Kommune. Insofern wird sich im Verhältnis zum bisherigen Verfahren der Vermarktung durch Landesforsten kein Unterschied ergeben. Hervorzuheben ist, dass weiterhin alle Entscheidungsbefugnisse im Hinblick auf die Waldbewirtschaftung, Holzeinschlagsmengen etc. bei er jeweiligen Ortsgemeinde/Stadt liegen.

Auch der Verkauf von Brennholz wird wie bisher vor Ort erfolgen und gehört nicht zum Aufgabenkreis der GmbH.

Um den reibungslosen Übergang der Vermarktung des Holzes von Landesforsten auf die neuen Organisationen zu gewährleisten ist u.a. Folgendes vorgesehen:

a) Finanzierung und Förderung der kommunalen Organisationen

Aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleichs werden seitens des Landes Aufbau und Betrieb der Organisationen gefördert. Hierfür werden rd. 2,5 Millionen Euro pro Jahr bereitgestellt. Eingangsgröße für eine mögliche Förderung ist die zu erwartende/prognostizierte Vermarktungsmenge der der Organisation angeschlossenen Kommunen. So wird erst ab einer Mindestvermarktungsmenge von 100.000 FM/Jahr eine Förderung gewährt. Diese liegt bei 250.000 EUR/Jahr. Bei einer Vermarktungsmenge von 200.000 FM/Jahr wird die Fördersumme von 500.000 EUR/Jahr gewährt. Dazwischen erfolgt ein linearer Anstieg des Förderbetrages von 2.500 EUR je 1.000 FM. Zu beachten ist, dass aufgrund EU-Rahmenregelungen eine Förderhöchstdauer von 7 Jahren gilt. Anschließend muss sich die Organisation über einen Anteil je verkauften FM Holz finanzieren. Unter Beachtung dessen gilt auch hier der Grundsatz: je größer die zu vermarktende Menge Holz, je geringer der Anteil der Kosten der Vermarktung je FM.

b) Personal

Die Personalhoheit liegt grundsätzlich bei jeder Organisation. Jedoch wird angestrebt, die bisherigen Erfahrungen und das Fachwissen durch Personalübergänge von Landesforsten zu transferieren.

Ebenso wurde auf Kreisebene eine Arbeitsgruppe gegründet, die sich mit der dargestellten Thematik befasst und eine im Sinne der Kommunen bestmögliche Umsetzung sicherstellen soll.

Über den weiteren Entwicklungsprozess hin zur Gründung der Holzvermarktungs-GmbH werden die Ortsgemeinden/Stadt regelmäßig auf dem Laufenden gehalten.

 

Der Stadtrat der Stadt Westerburg nahm vom dargestellten Sachverhalt zustimmend Kenntnis. Die Verbandsgemeindeverwaltung soll im Sinne des Aufbaus effizienter und professioneller Vermarktungsstrukturen die erforderlichen Schritte durchführen.

 

 

Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der Ortsgemeinde Winnen auf Neuabgrenzung des Forstrevieres Westerburg-Willmenrod

Die Ortsgemeinde Winnen hat zum 01.01.2018 ihren Gemeindewald an ein privates Unternehmen verpachtet. In diesem Zusammenhang möchte die Ortsgemeinde Winnen auch aus dem Forstrevier Westerburg-Willmenrod austreten. Einen entsprechenden Antrag hat Herr Ortsbürgermeister Simon am 16.03.2018 an alle Mitglieder des Forstrevieres per Mail übermittelt.

 

 

 

Die Ortsgemeinde Winnen beabsichtigt ein eigenes, mit der Gemarkungsgrenze deckungsgleiches kommunal beförstertes Forstrevier zu bilden. Damit verkleinert sich das bestehende Revier Westerburg-Willmenrod, bleibt aber in den übrigen Grenzen unverändert. Die Betriebskostenbeiträge für die staatliche Beförsterung im Revier Westerburg-Willmenrod werden nach einer Revierneuabgrenzung entsprechend der landesweit geltenden Vorgaben auf die verkleinerte Fläche umgelegt

Der Stadtrat stimmte dem Vorschlag der Ortsgemeinde Winnen auf Neuabgrenzung des Forstrevieres Westerburg-Willmenrod nicht zu.

Anträge der Fraktionen (Kunstrasenplatz)

Die im Stadtrat vertretenen Fraktionen reichten bei Herrn Stadtbürgermeister Anträge auf Herstellung eines Kunstrasenplatzes/Mehrgenerationensportfeldes im Westerwaldstadion in Westerburg ein.

Die Umwandlung des maroden, ungeliebten Hartplatzes in einen Kunstrasen ist ein lang gehegtes Anliegen aller Sportler in Westerburg und war eine Herzensangelegenheit unseres verstorbenen Fraktions- und Ratskollegen Herrn Gerd-Otto Dietz. Wir von der WuB freuen uns, dass der von Ihm stetig vorangebrachten Antrag erneut und diesmal von allen Fraktionen aufgegriffen wurde.

Der Stadtrat der Stadt Westerburg hat beschlossen, entsprechend der eingereichten Anträge die Realisierungsmöglichkeiten und die Finanzierung der o.g. Maßnahme durch den Bürgermeister zeitnah zu überprüfen.

 

REWE XL

Der Bürgermeister informierte darüber, dass die Baugenehmigung für den Bau des REWE XL in der Innenstadt erteilt wurde.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Schmidt

Fraktionsvorsitzender der WuB
für die Stadt Westerburg