Bericht der Stadtratssitzung vom 21.05.2015

Nach dem nicht öffentlichen Teil begrüßte der Bürgermeister die zahlreichen interessierten Zuhörer, unter anderem auch eine Schülergruppe der Westerburger Realschule plus.

Top 1 – Bericht des Bürgermeisters

In seinem Bericht informierte er die Öffentlichkeit über den Beschluss, dass Gerhard Krempel zum Ehrenbürger der Stadt Westerburg ernannt werden soll.

Mit der Baumaßnahme Hofwiesenstraße soll zu den Sommerferien begonnen werden, während die Submission für die Langasse noch bis zum 02.06.2015 läuft und dann die Vergabe stattfinden kann.

Der Bürgertreff in Sainscheid erhält einen neuen Fußboden, sowie eine neue Küche.

Für den Friedhof in Westerburg beginnt der 2. Bauabschnitt, einige Wege und die Treppe müssen erneuert, sowie verschiedene Anpflanzungen getätigt werden.

Mit der Errichtung eines Ehrenamt Tages auf Antrag der WuB soll sich ein kleiner Ausschuss aus je einem Mitglied jeder Fraktion beschäftigen.

Die Nutzungsordnung unserer Gemeindehäuser und Grillhütten soll auf Antrag der SPD neu erfasst und veröffentlicht werden.

Schließlich informierte der Bürgermeister über die Anbringung eines Zusatzschildes für die Rudolf Dietz Str.. Zugleich erklärte er, dass die Stadtratsmitglieder gewissenhaft, demokratisch und verantwortungsvoll jegliche Entscheidungen im Rat vollziehen.

Top 2 – Die Verlängerung der Veränderungssperre Günter Koch Str.

basiert auf der Grundlage eines neuen Bebauungsplanes, dessen Fertigstellung voraussichtlich nicht bis zum Ablauf der jetzigen Veränderungssperre (September) gewährleistet werden kann. Hier wurde ein einstimmiger Beschluss des Rates gefasst.

Top 3 – Die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes „Nahversorger Innenstadt“

war nötig, da nach der Rechtsprechung der Gerichte der Begriff „Kerngebiet“ nicht korrekt ist und einiges bemängelt wurde. Vieles kann aus dem alten Bebauungsplan übernommen und die aufgezeigten Mängel behoben werden, so die Ausführungen von Hr. Heßer vom Planungsbüro ISU. Wenn alles ordnungsgemäß verläuft, könnte in ca. 8-12 Wochen mit der Maßnahme REWE XL begonnen werden. Eine Garantie, dass dann alles Wasserdicht ist, konnte er Hr. Saberniak nicht geben, da die Vorhaben- bezogenen Belange ja neu geprüft werden müssen. Aber die Mängel wurden vom Planer korrigiert. Sicher aber waren sich alle Anwesenden über die Aussage der WuB, dass es eigentlich nicht schnell genug gehen kann, um das Vorhaben auch endlich zu verwirklichen, damit das schändliche Bild verschwindet. Der Hinweis von Hr. Schmitz, die Ecke am Kreisel in Richtung Bahnhofstr. etwas mehr abzurunden, wurde wohlwollend aufgenommen.

Top 4 – Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wäller Park“

wurde durch Hr. Heßer vorgestellt. Hier soll eine Paintball Anlage mit Online Shop und Verkaufsfläche für Bekleidung und sonstiges Zubehör zum Sport Paintball entstehen.

Die WuB hatte dazu zahlreiche Fragen und Anmerkungen:

 

1. Wird mit der Änderung nicht gegen den Flächennutzungsplan der VG verstoßen?

Nach Aussage von Hr. Bürgermeister Seekatz, ist das mit der VG geklärt.

 

2. Wer trägt die Kosten der Änderung?

Es findet eine Kostenteilung statt.

 

3. Was heißt Innenentwicklung, die ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB rechtfertigt?

Hierauf erfolgte keine Auskunft.

 

4. Warum darf die Verkaufsfläche 405qm betragen, wo der Rat sie auf 200qm im ersten Bebauungsplan für Handwerksbetriebe festgelegt hat?

Laut Aussage Hr. Bürgermeister Seekatz ist das den Gitterboxen für die Farbbälle geschuldet, der Platz wird benötigt. Hr. Heßer formulierte zusätzlich, dass sobald ein Lagerraum betreten werden kann, dies zur Verkaufsfläche hinzu gerechnet werden muss.

 

5. Die Formulierung „Bekleidung und sonstiges Zubehör jeglicher Art zum Sport Paintball“ war uns zu „schwammig“. Wir möchten auf den Zusatz „Sonstiges“ verzichten und das genaue Sortiment festgeschrieben haben. Außerdem finden wir, dass die Bekleidung und das Zubehör auch sehr gut in der Innenstadt verkauft werden können. Ein Fachgeschäft gleich welcher Art tut der Innenstadt gut. Unser Hinweis auf Beschränkungen des Einzelhandels- und Zentrenkonzept, die für alle Gewerbeansiedlungen gelten, erhält für diesen Zweig keine Einschränkung. Es ist anscheinend nicht Innenstadtrelevant und es erfolgt keine Zersiedlung!? Unsere Einwände fanden im Rat kein Gehör.

 

Hoffen wir, dass in Zukunft nicht mehr solcher Ausnahmen im Zuge der Gleichbehandlung für andere Ansiedlungen genehmigt werden müssen. Dem Antrag wurde mit 1 Nein Stimme sowie 1 Enthaltung stattgegeben.